Nutzungsregelungen für digitale Endgeräte an der Cottenburgschule
1. Grundsätze
Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
Allgemeine Regelungen
Während der individuellen Schul- und Betreuungszeit ist auf dem gesamten Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten), auf dem Weg zu außerunterrichtlichen Lernorten sowie im Schulbus die private Nutzung von digitalen Endgeräten grundsätzlich untersagt.
Während des Unterrichts müssen digitale Endgeräte der Schülerinnen und Schüler ausgeschaltet oder im Flug-/Schulmodus sein und in der Schultasche aufbewahrt werden.
Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis von Herrn Hagedorn und den Erziehungsberechtigten untersagt.
Sonderregelungen
Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren.
Medizinische Gründe sind im Vorfeld mit der Klassenleitung abzusprechen. Außerdem muss eine ärztlich nachgewiesene medizinische Notwendigkeit vorliegen.
Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion digitaler Endgeräte ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen.
3. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Ordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:
| Verstoß | Maßnahme |
| Erstmalige Missachtung der Regeln | Ermahnung durch Lehrkraft |
| Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung | Temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Geräts (in der Regel bis zum Ende des Schultages des Kindes). Zusätzlich werden die Eltern informiert. |
| Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts) | Elterngespräch und Einbehaltung des Geräts. Das Gerät muss durch die Eltern abgeholt werden. Information an Schulleitung. Darüber hinaus folgen erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen. |
| Nutzung in Prüfungssituationen | Wertung als Täuschungsversuch und Information an Eltern. |
| Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte) | Information an Schulleitung, erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen und ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden. |
4. Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
5. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Ordnung tritt am 01.10.2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.